EU-Ökodesign-Verordnung und der Digitale Produktpass
Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) schafft den Rahmen für den Digitalen Produktpass. Die konkreten Anforderungen kommen produktgruppenweise – die Vorbereitung der Datengrundlage lohnt sich jetzt.
Rahmen steht, Anforderungen kommen gestaffelt
Seit Juli 2024 ist die Ökodesign-Verordnung in Kraft. Sie legt nicht für alle Produkte zugleich konkrete Pflichten fest, sondern definiert einen Rahmen, der je Produktgruppe über delegierte Rechtsakte ausgestaltet wird.
Für Unternehmen heißt das: Der genaue Zeitpunkt hängt von der Produktgruppe ab – der Aufbau strukturierter Produktdaten ist davon unabhängig sinnvoll.
Jetzt die Datengrundlage schaffen
Ein Produktpass entsteht nicht kurz vor der Frist. Er setzt voraus, dass Dokumente, Nachweise und Produktinformationen strukturiert, versioniert und freigegeben vorliegen.
Wer heute beginnt, ist vorbereitet, wenn die erste verbindliche Frist oder Kundenanfrage kommt.
Das bringt der Produktpass hier
Regulatorischer Rahmen
ESPR seit 2024 in Kraft, Anforderungen je Produktgruppe.
Vorlaufzeit nutzen
Datengrundlage aufbauen, bevor Fristen greifen.
Strukturiert starten
Dokumente und Nachweise produktbezogen ordnen.
Häufige Fragen
Ist der Digitale Produktpass schon Pflicht?
Der rechtliche Rahmen besteht seit Juli 2024. Konkrete Pflichten werden produktgruppenweise festgelegt – Unternehmen sollten ihre Daten deshalb frühzeitig vorbereiten.
Müssen wir auf den Rechtsakt für unsere Produktgruppe warten?
Nein. Das Strukturieren von Dokumenten, Nachweisen und Produktdaten zahlt sich unabhängig vom genauen Zeitpunkt aus.
Wie bereit sind Ihre Produktdaten?
Finden Sie in fünf kurzen Fragen heraus, wo Ihr Unternehmen heute steht.
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